AM-VO / CE Kennzeichnung

Für den Betrieb von kraftbetriebenen (mit Antrieb ausgestatteten) Türen und Toren sind, zur Sicherheit von Nutzer und Betreiber, verschiedene sicherheitstechnische Überprüfungen vorgesehen. Ebenso für die Erlangung der erforderlichen CE Kennzeichnung. Folgende, verpflichtende, Überprüfungen werden angeboten:

 

  • Risikoanalyse gemäß ÖNORM B 1205 - Tore - Anforderungen für Bau, Betrieb und Wartung
  • Risikoanalyse gemäß Maschinenrichtlinie 2006/41/EG als Grundlage zur CE Kennzeichnung
  • Abnahmeprüfung gemäß § 7 AM-VO
  • Wiederkehrende Prüfung gemäß § 8 AM-VO
  • Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen gemäß § 9 AM-VO


Ing. Helmut Bergmayr, MBA

Allgemein beeideter und gerichtlich

zertifizierter Sachverständiger